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Rechnung schreiben in Deutschland

Das UStG §14 regelt genau, was auf einer Rechnung stehen muss. Fehlt eine Pflichtangabe, darf dein Kunde die Vorsteuer nicht abziehen. Hier findest du alles, was du wissen musst.

Warum korrekte Rechnungen wichtig sind

In Deutschland nimmt man es mit Rechnungen genau. Das Umsatzsteuergesetz definiert exakt, welche Angaben Pflicht sind. Fehlt etwas, kann dein Kunde die Vorsteuer nicht geltend machen, und das Finanzamt kann deine Unterlagen beanstanden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Geschäften werden die Regeln noch spezifischer. Wer es von Anfang an richtig macht, spart sich Korrekturschleifen, verspätete Zahlungen und potenzielle Betriebsprüfungen.

Wichtige Steuer- und Rechnungsfakten

Umsatzsteuersätze
Der Regelsteuersatz beträgt 19%. Der ermäßigte Satz von 7% gilt für Lebensmittel, Bücher, ÖPNV und kulturelle Veranstaltungen.
Steuerliche Identifikation
Unternehmen benötigen entweder eine Steuernummer oder eine USt-IdNr. Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist die USt-IdNr. Pflicht.
E-Rechnungspflicht
Seit Januar 2025 müssen alle B2B-Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Sendepflicht wird schrittweise eingeführt, vollständig ab 2028.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 22.000 € können die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen. Keine Umsatzsteuer, aber ein Hinweis auf der Rechnung ist Pflicht.
Gängige Zahlungsmethoden
Banküberweisung dominiert im B2B-Bereich. SEPA-Lastschrift wird häufig für wiederkehrende Zahlungen genutzt. PayPal und Kreditkarten kommen vor allem im B2C zum Einsatz.
Währung
Euro (EUR). Rechnungen an deutsche Unternehmen sollten in EUR ausgestellt werden. Fremdwährungsrechnungen sind zulässig, der Umsatzsteuerbetrag muss aber in EUR umgerechnet werden.

Pflichtangaben auf einer deutschen Rechnung

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
  • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Liefer- oder Leistungsdatum (auch wenn identisch mit Rechnungsdatum)
  • Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen
  • Menge und Einzelpreis (netto) pro Position
  • Anzuwendender Steuersatz pro Position (19% oder 7%)
  • Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung (z.B. §19 UStG bei Kleinunternehmern)
  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung (IBAN, BIC)

Noch Fragen?

Muss ich mich in Deutschland zur Umsatzsteuer anmelden?

Wenn dein Jahresumsatz 22.000 € übersteigt, musst du Umsatzsteuer erheben. Unterhalb dieser Grenze kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Ausländische Unternehmen, die an deutsche Verbraucher verkaufen, müssen sich je nach Transaktionsart ebenfalls registrieren.

Welche E-Rechnungsformate akzeptiert Deutschland?

Deutschland akzeptiert ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML) und XRechnung (reines XML). XRechnung ist für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber Pflicht. Im B2B-Bereich werden beide Formate unter den E-Rechnungsregeln ab 2025 akzeptiert.

Kann ich auf Englisch an ein deutsches Unternehmen fakturieren?

Ja. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, auf Deutsch zu fakturieren. Das Finanzamt kann bei einer Prüfung allerdings eine Übersetzung verlangen. Zweisprachige Rechnungen oder klare Standardbegriffe helfen, Probleme zu vermeiden.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU geht die Steuerschuldnerschaft auf den Empfänger über. Deine Rechnung darf keine Umsatzsteuer ausweisen und muss auf §13b UStG verweisen. Beide Seiten benötigen gültige USt-IdNr.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

10 Jahre. Sowohl ausgestellte als auch erhaltene Rechnungen müssen 10 Jahre ab Ende des Kalenderjahres aufbewahrt werden, in dem sie ausgestellt wurden. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn das Format lesbar bleibt.

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