Kleinunternehmerregelung: Was gilt seit 2025?
Neue Umsatzgrenzen, Pflichthinweise auf der Rechnung und wann sich die Regelung wirklich lohnt. Kompakt erklärt.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG befreit dich von der Umsatzsteuer. Du musst keine USt auf deinen Rechnungen ausweisen, keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und sparst dir den Papierkram. Dafür darfst du keine Vorsteuer abziehen. Seit der Reform 2025 gelten neue Umsatzgrenzen: 25.000 EUR im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr. Solange du darunter bleibst, kannst du die Regelung nutzen.
So nutzt du die Kleinunternehmerregelung
Prüfe deine Berechtigung
Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 EUR? Wirst du im laufenden Jahr unter 100.000 EUR bleiben? Wenn beides zutrifft, kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen. Bei Gründung im laufenden Jahr gilt nur die 100.000-EUR-Grenze, anteilig auf den Zeitraum gerechnet.
Beim Finanzamt anmelden
Im steuerlichen Erfassungsbogen gibst du an, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Das Finanzamt bestätigt das in der Regel ohne Rückfragen. Wichtig: Entscheidest du dich dagegen und optierst zur Regelbesteuerung, bist du fünf Jahre daran gebunden.
Rechnungen richtig schreiben
Deine Rechnungen dürfen keinen USt-Betrag und keinen Steuersatz enthalten. Stattdessen muss der Hinweis draufstehen: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gem. §19 UStG." Fehlt der Hinweis, kann das Finanzamt die Steuer trotzdem einfordern.
Umsatz im Blick behalten
Wenn du die 100.000-EUR-Grenze im laufenden Jahr überschreitest, verlierst du die Befreiung sofort. Ab der Rechnung, die den Grenzwert überschreitet, musst du USt ausweisen. Behalte deine Einnahmen also im Blick.
Voraussetzungen seit 2025
- Dein Umsatz lag im Vorjahr unter 25.000 EUR (brutto)
- Dein Umsatz im laufenden Jahr überschreitet voraussichtlich nicht 100.000 EUR
- Du bist in Deutschland als Unternehmer tätig
- Deine Rechnungen weisen keine Umsatzsteuer aus
- Jede Rechnung enthält den Hinweis: "Kein Ausweis von Umsatzsteuer gem. §19 UStG"
- Du kannst keine Vorsteuer auf eigene Einkäufe geltend machen
Noch Fragen?
Kann ich als Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Wer keine USt ausweist, kann auch keine Vorsteuer geltend machen. Das ist der zentrale Nachteil der Regelung. Bei hohen Betriebsausgaben kann sich die Option zur Regelbesteuerung lohnen.
Was passiert, wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Seit 2025 gilt: Überschreitest du 100.000 EUR im laufenden Jahr, endet die Befreiung sofort. Ab der nächsten Rechnung musst du USt ausweisen und Voranmeldungen abgeben.
Welcher Hinweis muss auf die Rechnung?
"Kein Ausweis von Umsatzsteuer gem. §19 UStG." Dieser Satz reicht aus. Ohne den Hinweis riskierst du, dass das Finanzamt die Steuer dennoch einfordert.
Kann ich freiwillig zur Regelbesteuerung wechseln?
Ja, das nennt sich Option zur Regelbesteuerung nach §19 Abs. 2 UStG. Du weist dann USt auf deinen Rechnungen aus und darfst Vorsteuer abziehen. Lohnt sich vor allem, wenn deine Kunden vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sind. Achtung: Die Option bindet dich für fünf Jahre.
Unterstützt Billstride Rechnungen ohne Umsatzsteuer?
Ja. Setze den Steuersatz auf 0 % und füge den Pflichthinweis zur Kleinunternehmerregelung in deine Rechnung ein. Billstride zeigt dann keine USt-Zeile auf dem Dokument an.
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