Länderguide

Rechnung schreiben in Frankreich

Frankreich hat strenge Rechnungsvorschriften. Ab September 2026 wird die elektronische B2B-Rechnungsstellung Pflicht. Hier erfährst du, was auf jeder Rechnung stehen muss.

Warum die französischen Regeln wichtig sind

Frankreich gehört zu den Ländern mit den detailliertesten Rechnungsvorschriften in der EU. Jede fehlende oder falsche Pflichtangabe kann €15 Bußgeld kosten. Bei B2B-Geschäften wird die elektronische Rechnungsstellung über das Portail Public de Facturation (PPF) und zertifizierte Plattformen (PDP) schrittweise zur Pflicht. Wer französische Kunden hat, sollte die Regeln jetzt kennen. Nicht erst, wenn die Frist läuft.

Wichtige Steuer- und Rechnungsfakten

TVA-Sätze
Der Regelsatz liegt bei 20%. Ermäßigte Sätze: 10% für Gastronomie, Renovierung und Transport. 5,5% für Lebensmittel, Bücher und Energie. 2,1% für Presse und bestimmte Medikamente.
SIRET und TVA-Nummer
Jedes französische Unternehmen hat eine SIRET-Nummer (14 Stellen) für die Betriebsstätte und eine SIREN (9 Stellen) für das Unternehmen. Für innergemeinschaftliche Geschäfte ist die TVA-intracommunautaire-Nummer Pflicht.
Factur-X wird Pflicht
Ab September 2026 müssen große und mittelständische Unternehmen B2B-E-Rechnungen über zertifizierte Plattformen senden. Kleinere Unternehmen müssen empfangen können. Ab September 2027 gilt die Sendepflicht für alle.
Auto-entrepreneur-Regelung
Micro-entrepreneurs unter der Umsatzschwelle (€36.800 für Dienstleistungen, €91.900 für Waren) können ohne TVA arbeiten. Auf der Rechnung muss dann stehen: "TVA non applicable, article 293 B du CGI".
Gängige Zahlungsmethoden
Banküberweisung (virement bancaire) dominiert im B2B. SEPA-Lastschrift wird für wiederkehrende Zahlungen genutzt. Schecks werden seltener, sind aber bei kleineren Betrieben noch verbreitet. Kreditkarten kommen vor allem im B2C vor.
Währung
Euro (EUR). Rechnungen an französische Unternehmen müssen Beträge in EUR ausweisen. Bei Fremdwährungsrechnungen muss der TVA-Betrag zum EZB-Kurs des Rechnungsdatums in EUR umgerechnet werden.

Pflichtangaben auf einer französischen Rechnung

  • Vollständiger Name (oder Firmenname), Adresse und Rechtsform des Leistenden
  • SIREN- oder SIRET-Nummer des Leistenden
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (numéro de TVA intracommunautaire)
  • Vollständiger Name und Adresse des Empfängers
  • SIREN/SIRET des Empfängers (bei B2B-Rechnungen)
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer (chronologische Nummerierung)
  • Rechnungsdatum
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Detaillierte Beschreibung jeder Position
  • Menge, Einzelpreis (netto) und Gesamtbetrag pro Position
  • Anzuwendender TVA-Satz pro Position (20%, 10%, 5,5% oder 2,1%)
  • Nettobetrag (HT), TVA-Betrag und Bruttobetrag (TTC)
  • Fälligkeitsdatum und Verzugszinsen
  • Pauschalentschädigung für Beitreibungskosten (mindestens €40 bei B2B)
  • Skonto-Bedingungen, falls zutreffend

Noch Fragen?

Muss ich mich in Frankreich zur TVA anmelden?

Wenn dein Jahresumsatz die Franchise-en-base-Schwelle übersteigt (€36.800 für Dienstleistungen, €91.900 für Waren), musst du TVA erheben. Ausländische Unternehmen, die an französische Verbraucher verkaufen, brauchen je nach Transaktionsart möglicherweise eine französische TVA-Nummer.

Was ist Factur-X und ab wann gilt die Pflicht?

Factur-X ist ein hybrides E-Rechnungsformat: ein lesbares PDF mit eingebetteten XML-Daten nach dem EU-Standard EN 16931. Ab September 2026 müssen große und mittlere Unternehmen B2B-E-Rechnungen über zertifizierte Plattformen versenden. Kleinere Unternehmen folgen im September 2027.

Kann ich auf Deutsch an ein französisches Unternehmen fakturieren?

Französische B2B-Rechnungen sollten auf Französisch sein. In der Praxis werden zweisprachige Rechnungen akzeptiert. Bei einer Steuerprüfung kann die Behörde eine beglaubigte Übersetzung ins Französische verlangen.

Welche Strafen drohen bei fehlerhaften Rechnungen?

Jede fehlende oder falsche Pflichtangabe kostet €15 Bußgeld, gedeckelt auf 25% des Rechnungsbetrags. Wiederholte Verstöße gegen die E-Rechnungspflicht können mit bis zu €15.000 pro Jahr bestraft werden. Wird gar keine Rechnung ausgestellt, droht eine Strafe von 50% des Transaktionsbetrags.

Wie lange müssen Rechnungen in Frankreich aufbewahrt werden?

10 Jahre für steuerliche Zwecke. Das Handelsrecht verlangt ebenfalls 10 Jahre ab Ende des Geschäftsjahres. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn Integrität und Lesbarkeit über die gesamte Frist gewährleistet sind.

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