Rechnung schreiben in Österreich
Österreich teilt viele Grundregeln mit Deutschland, aber die Details unterscheiden sich. Andere Steuersätze, andere Schwellenwerte, eigene Plattformen. Hier steht alles, was du wissen musst.
Warum die österreichischen Regeln wichtig sind
Wer denkt, österreichische Rechnungen funktionieren genau wie deutsche, liegt falsch. Das österreichische UStG definiert eigene Steuersätze, Schwellenwerte und Pflichtangaben. Die Kleinunternehmerregelung greift bei anderen Beträgen. Bargeschäfte unterliegen der Registrierkassenpflicht. Und sämtliche Steuermeldungen laufen über FinanzOnline. Wer österreichische Kunden hat oder von Österreich aus arbeitet, braucht die Details.
Wichtige Steuer- und Rechnungsfakten
Pflichtangaben auf einer österreichischen Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
- Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
- UID-Nummer des Leistenden (Format ATU) bei Rechnungen über €400
- UID-Nummer des Empfängers bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften
- Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Liefer- oder Leistungsdatum
- Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen
- Menge und Einzelpreis (netto) pro Position
- Anzuwendender USt-Satz pro Position (20%, 13% oder 10%)
- Nettobetrag, USt-Betrag und Bruttobetrag
- Hinweis auf Steuerbefreiung, falls zutreffend
- Zahlungsbedingungen und Bankverbindung (IBAN, BIC)
Rechnungsguides für Nachbarländer
Noch Fragen?
Brauche ich eine UID-Nummer für Rechnungen in Österreich?
Bei Rechnungen über €400 brutto muss deine UID-Nummer auf der Rechnung stehen. Für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte ist sie immer Pflicht. Beantragen kannst du sie über FinanzOnline. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1–2 Wochen.
Wie unterscheidet sich die österreichische Kleinunternehmerregelung von der deutschen?
Die österreichische Schwelle liegt bei €35.000 Jahresnettoumsatz, in Deutschland bei €22.000. In Österreich wird eine einmalige Überschreitung um 15% innerhalb von fünf Jahren toleriert. In beiden Ländern muss ein Hinweis auf der Rechnung stehen.
Was genau ist die Registrierkassenpflicht?
Wenn dein Barumsatz €7.500 pro Jahr übersteigt und dein Gesamtumsatz über €15.000 liegt, brauchst du eine zertifizierte elektronische Registrierkasse mit Sicherheitsmodul (RKSV). Jeder Beleg wird digital signiert. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu €5.000.
Gibt es in Österreich eine E-Rechnungspflicht für B2B?
Österreich hat bisher keine B2B-E-Rechnungspflicht für den Privatsektor eingeführt. Rechnungen an den Bund müssen aber elektronisch über die Plattform e-Rechnung.gv.at im ebInterface-Format eingereicht werden. Ein breiteres B2B-Mandat wird den EU-Entwicklungen folgen.
Wie lange müssen Rechnungen in Österreich aufbewahrt werden?
7 Jahre. Rechnungen müssen ab Ende des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden, 7 Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Immobiliengeschäften verlängert sich die Frist auf 22 Jahre. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn Vollständigkeit und Lesbarkeit gewährleistet sind.
Ein Preis. Keine Überraschungen.
€0.30
pro Rechnung
- Erste Rechnung kostenlos
- Alle Funktionen inklusive
- Kein Abo
- E-Rechnung inklusive
- 150+ Währungen
- KI-PDF-Import
Kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.