Länderguide

Rechnung schreiben in Österreich

Österreich teilt viele Grundregeln mit Deutschland, aber die Details unterscheiden sich. Andere Steuersätze, andere Schwellenwerte, eigene Plattformen. Hier steht alles, was du wissen musst.

Warum die österreichischen Regeln wichtig sind

Wer denkt, österreichische Rechnungen funktionieren genau wie deutsche, liegt falsch. Das österreichische UStG definiert eigene Steuersätze, Schwellenwerte und Pflichtangaben. Die Kleinunternehmerregelung greift bei anderen Beträgen. Bargeschäfte unterliegen der Registrierkassenpflicht. Und sämtliche Steuermeldungen laufen über FinanzOnline. Wer österreichische Kunden hat oder von Österreich aus arbeitet, braucht die Details.

Wichtige Steuer- und Rechnungsfakten

USt-Sätze
Der Regelsatz beträgt 20%. Der ermäßigte Satz von 13% gilt für Kulturveranstaltungen, lebende Tiere und Pflanzen. 10% gelten für Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung und Wohnraumvermietung.
UID-Nummer
Die österreichische USt-IdNr. folgt dem Format ATU + 8 Ziffern. Sie muss auf allen Rechnungen über €400 brutto und auf allen innergemeinschaftlichen B2B-Rechnungen stehen. Beantragt wird sie über FinanzOnline.
FinanzOnline
Österreichs zentrale Steuerplattform für UVA-Meldungen, Jahreserklärungen und Unternehmensmeldungen. Alle Unternehmen müssen elektronisch über FinanzOnline einreichen. Papierabgabe nur in Ausnahmefällen.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz unter €35.000 können die Kleinunternehmerregelung nutzen. Keine USt auf der Rechnung, aber ein Hinweis ist Pflicht. Die Schwelle wurde im Zuge der EU-Harmonisierung von €30.000 angehoben.
Registrierkassenpflicht
Unternehmen mit Barumsatz über €7.500 pro Jahr (und Gesamtumsatz über €15.000) brauchen eine zertifizierte Registrierkasse mit Sicherheitsmodul. Jede Transaktion wird digital signiert.
Gängige Zahlungsmethoden
Banküberweisung ist Standard im B2B-Bereich. EPS-Online-Banking ist für Inlandszahlungen beliebt. SEPA-Lastschrift wird für wiederkehrende Zahlungen genutzt. Kreditkarten und PayPal kommen vor allem im B2C vor.

Pflichtangaben auf einer österreichischen Rechnung

  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistenden
  • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • UID-Nummer des Leistenden (Format ATU) bei Rechnungen über €400
  • UID-Nummer des Empfängers bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen B2B-Geschäften
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Liefer- oder Leistungsdatum
  • Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Dienstleistungen
  • Menge und Einzelpreis (netto) pro Position
  • Anzuwendender USt-Satz pro Position (20%, 13% oder 10%)
  • Nettobetrag, USt-Betrag und Bruttobetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung, falls zutreffend
  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung (IBAN, BIC)

Noch Fragen?

Brauche ich eine UID-Nummer für Rechnungen in Österreich?

Bei Rechnungen über €400 brutto muss deine UID-Nummer auf der Rechnung stehen. Für innergemeinschaftliche B2B-Geschäfte ist sie immer Pflicht. Beantragen kannst du sie über FinanzOnline. Die Bearbeitung dauert in der Regel 1–2 Wochen.

Wie unterscheidet sich die österreichische Kleinunternehmerregelung von der deutschen?

Die österreichische Schwelle liegt bei €35.000 Jahresnettoumsatz, in Deutschland bei €22.000. In Österreich wird eine einmalige Überschreitung um 15% innerhalb von fünf Jahren toleriert. In beiden Ländern muss ein Hinweis auf der Rechnung stehen.

Was genau ist die Registrierkassenpflicht?

Wenn dein Barumsatz €7.500 pro Jahr übersteigt und dein Gesamtumsatz über €15.000 liegt, brauchst du eine zertifizierte elektronische Registrierkasse mit Sicherheitsmodul (RKSV). Jeder Beleg wird digital signiert. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu €5.000.

Gibt es in Österreich eine E-Rechnungspflicht für B2B?

Österreich hat bisher keine B2B-E-Rechnungspflicht für den Privatsektor eingeführt. Rechnungen an den Bund müssen aber elektronisch über die Plattform e-Rechnung.gv.at im ebInterface-Format eingereicht werden. Ein breiteres B2B-Mandat wird den EU-Entwicklungen folgen.

Wie lange müssen Rechnungen in Österreich aufbewahrt werden?

7 Jahre. Rechnungen müssen ab Ende des Kalenderjahres, in dem sie ausgestellt wurden, 7 Jahre lang aufbewahrt werden. Bei Immobiliengeschäften verlängert sich die Frist auf 22 Jahre. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn Vollständigkeit und Lesbarkeit gewährleistet sind.

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