Guide

Reverse Charge Rechnung. Verständlich erklärt.

Du verkaufst Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern? Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren. Hier erfährst du, wie es funktioniert und was auf die Rechnung muss.

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?

Wenn du eine Dienstleistung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land verkaufst, weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen führt dein Kunde die Steuer in seinem Land ab. Das nennt sich Reverse-Charge-Verfahren, geregelt in §13b UStG. Der Sinn dahinter: Du musst dich nicht in jedem EU-Land umsatzsteuerlich registrieren, in das du verkaufst. Die Regel gilt für die meisten innergemeinschaftlichen B2B-Dienstleistungen. Du stellst die Rechnung ohne USt aus, dein Kunde versteuert selbst, und beide melden es in der Umsatzsteuervoranmeldung.

So funktioniert das Reverse-Charge-Verfahren

1

Du erbringst eine Dienstleistung für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land

Das Reverse-Charge-Verfahren greift, wenn beide Seiten umsatzsteuerlich registriert sind und die Leistung grenzüberschreitend innerhalb der EU erbracht wird. Es gilt für die meisten B2B-Dienstleistungen, von Beratung bis Softwareentwicklung.

2

Du stellst die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus

Deine Rechnung zeigt nur den Nettobetrag. Keine USt wird ausgewiesen. Du fügst einen Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren hinzu, zusammen mit deiner USt-IdNr. und der deines Kunden.

3

Dein Kunde versteuert selbst in seinem Land

Dein Kunde berechnet die in seinem Land geltende Umsatzsteuer und meldet sie gleichzeitig als Vorsteuer und Ausgangsumsatzsteuer. Der Nettoeffekt ist für ihn in der Regel null, aber die Meldung ist Pflicht.

4

Beide Seiten melden in der Umsatzsteuervoranmeldung

Du meldest den Verkauf als innergemeinschaftliche Lieferung in deiner USt-Voranmeldung. Dein Kunde meldet den Einkauf und die selbst berechnete Steuer in seiner. Beide Seiten brauchen saubere Dokumentation.

Was auf eine Reverse-Charge-Rechnung muss

  • Ein klarer Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (Reverse Charge)
  • Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • Die USt-IdNr. deines Kunden
  • Nur der Nettobetrag, keine Umsatzsteuer ausgewiesen
  • Verweis auf §13b UStG bzw. Artikel 196 der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie

Noch Fragen?

Gilt Reverse Charge auch für Warenlieferungen?

Der grenzüberschreitende Verkauf von Waren innerhalb der EU folgt eigenen Regeln, der sogenannten innergemeinschaftlichen Lieferung. Das Reverse-Charge-Verfahren betrifft hauptsächlich Dienstleistungen. In bestimmten Branchen gibt es auch innerstaatliche Reverse-Charge-Regelungen.

Was ist, wenn mein Kunde keine USt-IdNr. hat?

Dann greift das Reverse-Charge-Verfahren nicht. In dem Fall musst du möglicherweise Umsatzsteuer berechnen oder dich im Land deines Kunden umsatzsteuerlich registrieren. Das hängt von der Art der Dienstleistung ab.

Wie prüfe ich die USt-IdNr. meines Kunden?

Nutze das VIES-System der EU, um die Gültigkeit einer USt-IdNr. zu prüfen. Du solltest die Nummer vor der Rechnungsstellung verifizieren. Bewahre das Prüfergebnis als Nachweis auf.

Kann Billstride Reverse-Charge-Rechnungen erstellen?

Ja. Billstride erkennt automatisch, wann das Reverse-Charge-Verfahren greift. Basierend auf deinem Standort und dem deines Kunden. Hinweistext, Verweise und Formatierung werden automatisch ergänzt.

Was passiert, wenn ich aus Versehen USt ausweise?

Wenn du auf einer Rechnung Umsatzsteuer ausweist, die unter das Reverse-Charge-Verfahren fällt, kann dein Kunde sie in seinem Land nicht als Vorsteuer abziehen. Du müsstest eine korrigierte Rechnung ohne USt ausstellen.

Ein Preis. Keine Überraschungen.

Zahle, was du nutzt

€0.30

pro Rechnung

  • Erste Rechnung kostenlos
  • Alle Funktionen inklusive
  • Kein Abo
  • E-Rechnung inklusive
  • 150+ Währungen
  • KI-PDF-Import
Loslegen

Kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.