Länderguide

Rechnung schreiben in der Schweiz

Die Schweiz ist nicht in der EU. Kein Reverse Charge, kein innergemeinschaftlicher Handel, eigene MWST-Regeln. Und seit 2022 geht nichts mehr ohne QR-Rechnung. Hier steht alles drin.

Warum die Schweizer Regeln anders sind

Die Schweiz macht ihr eigenes Ding. Das MWSTG regelt die Mehrwertsteuer, und die Sätze sind niedriger als in den meisten europäischen Ländern. Weil die Schweiz kein EU-Mitglied ist, gibt es kein Reverse-Charge-Verfahren für grenzüberschreitende Dienstleistungen. Für Waren gelten Zoll und Einfuhr-MWST. Seit Oktober 2022 sind QR-Rechnungen das einzige akzeptierte Format für Einzahlungsscheine. Wer Schweizer Kunden fakturiert, muss diese Besonderheiten kennen.

Wichtige Steuer- und Rechnungsfakten

MWST-Sätze
Der Normalsatz liegt bei 8,1% (seit 1. Januar 2024 angehoben von 7,7%). Der reduzierte Satz von 2,6% gilt für Lebensmittel, Bücher, Medikamente und Zeitungen. 3,8% gelten für Beherbergungsleistungen.
UID/MWST-Nummer
Schweizer Unternehmen erhalten eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) im Format CHE-123.456.789. Für MWST-Zwecke kommt der Zusatz MWST (deutsch), TVA (französisch) oder IVA (italienisch) dazu. Pflicht auf allen Rechnungen von MWST-registrierten Unternehmen.
QR-Rechnung ist Pflicht
Seit Oktober 2022 sind QR-Rechnungen das einzige akzeptierte Format für Schweizer Einzahlungsscheine. Die alten orangen und roten Einzahlungsscheine (ESR/BVR) sind nicht mehr gültig. Der QR-Code enthält alle strukturierten Zahlungsdaten.
Nicht in der EU
Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Kein Reverse Charge bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen. Für Warenimporte gelten Zoll und Einfuhr-MWST. EU-Vorsteuer kann die Schweiz nicht direkt zurückfordern, nur über Erstattungsverfahren.
Währung und Zahlung
Schweizer Franken (CHF) ist die primäre Rechnungswährung. EUR wird ebenfalls akzeptiert, besonders in Grenznähe. Banküberweisung ist der B2B-Standard. QR-Rechnungen ersetzen die klassischen Einzahlungsscheine.
Kleinunternehmerbefreiung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 100.000 aus steuerbaren Leistungen müssen sich nicht für die MWST registrieren. Freiwillige Registrierung ist möglich. Einmal registriert, muss MWST erhoben und abgerechnet werden.

Pflichtangaben auf einer Schweizer Rechnung

  • Vollständiger Name und Adresse des Leistenden
  • Vollständiger Name und Adresse des Empfängers
  • UID-Nummer des Leistenden (CHE-Format) mit MWST-Zusatz
  • Einmalige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Liefer- oder Leistungsdatum (oder Zeitraum)
  • Detaillierte Beschreibung jeder Position
  • Menge und Einzelpreis (netto) pro Position
  • Anzuwendender MWST-Satz pro Position (8,1%, 2,6% oder 3,8%)
  • Nettobetrag, MWST-Betrag und Bruttobetrag
  • Währung (CHF oder EUR)
  • Hinweis auf MWST-Befreiung, falls zutreffend
  • QR-Zahlungsteil oder Bankverbindung (IBAN)

Noch Fragen?

Muss ich mich in der Schweiz für die MWST registrieren?

Wenn dein Jahresumsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100.000 übersteigt, ist die Registrierung Pflicht. Unterhalb der Schwelle kannst du dich freiwillig registrieren, was den Vorsteuerabzug ermöglicht. Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz Leistungen erbringen, müssen sich ebenfalls registrieren, wenn der Schweizer Umsatz CHF 100.000 übersteigt.

Was ist eine QR-Rechnung und brauche ich eine?

Die QR-Rechnung ist das Schweizer Standardformat für Einzahlungsscheine. Der QR-Code enthält alle Zahlungsdetails: Betrag, Währung, Empfänger und Referenznummer. Seit Oktober 2022 ist sie das einzige gültige Format. Wenn du Schweizer Kunden per Banküberweisung fakturierst, sollte deine Rechnung einen QR-Zahlungsteil enthalten.

Kann ich Schweizer Kunden in EUR fakturieren?

Ja. Rechnungen in EUR sind üblich, besonders bei internationalen Geschäften und in Grenznähe. Wenn du MWST-registriert bist, muss der MWST-Betrag in der Abrechnung aber in CHF ausgewiesen werden. Umrechnung erfolgt mit dem Durchschnittskurs der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung).

Wie funktioniert grenzüberschreitendes Fakturieren ohne EU-Reverse-Charge?

Da die Schweiz nicht in der EU ist, gilt kein Reverse-Charge-Verfahren. Bei Dienstleistungen an Schweizer Unternehmen richtet sich die Besteuerung nach dem Leistungsort. Bei Waren wird Einfuhr-MWST (8,1%) an der Grenze erhoben. Jeder Fall hängt von der Leistungsart und den beteiligten Parteien ab.

Wie lange müssen Rechnungen in der Schweiz aufbewahrt werden?

10 Jahre. Alle Geschäftsunterlagen, inklusive Rechnungen, müssen ab Ende des Geschäftsjahres 10 Jahre aufbewahrt werden. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn die Unterlagen vollständig, geordnet und lesbar bleiben. Die Unterlagen müssen in der Schweiz verfügbar oder von dort abrufbar sein.

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