Guide

Pflichtangaben? Hier die Checkliste.

Fehlende Angaben können Zahlungen verzögern oder den Vorsteuerabzug kosten. Mit dieser Liste bist du auf der sicheren Seite.

Warum Pflichtangaben so wichtig sind

Eine Rechnung ist ein Dokument mit rechtlicher Wirkung. Fehlt eine Pflichtangabe nach §14 UStG, darf dein Kunde den Vorsteuerabzug nicht geltend machen. Im schlimmsten Fall ist die Rechnung ungültig und du musst sie korrigieren, bevor du dein Geld siehst. Die Regeln sind aber kein Hexenwerk. Einmal verstanden, läuft das. Hier ist alles, was auf jede Rechnung gehört.

Pflichtangaben nach §14 UStG

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum (Ausstellungsdatum)
  • Liefer- oder Leistungsdatum (oder Leistungszeitraum)
  • Menge und Art der Lieferung oder Leistung mit Einzelpreis
  • Nettobetrag je Position
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)
  • Anzuwendender Steuersatz und Steuerbetrag je Satz
  • Nettobetrag, Umsatzsteuerbetrag und Bruttobetrag insgesamt
  • Zahlungsbedingungen (Fälligkeitsdatum, Skonto, Verzugszinsen)
  • Bankverbindung oder akzeptierte Zahlungsmethoden

Noch Fragen?

Was passiert, wenn Pflichtangaben fehlen?

Dein Kunde darf den Vorsteuerabzug nicht geltend machen und kann die Rechnung zurückweisen. Das Finanzamt erkennt die Rechnung dann nicht an. Du musst eine korrigierte Rechnung stellen, und das kostet Zeit und Nerven.

Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr?

Nein. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, weist du keine Umsatzsteuer aus und brauchst keine USt-IdNr. Deine Steuernummer reicht. Vergiss aber nicht den Hinweis auf §19 UStG auf der Rechnung.

Gibt es Unterschiede zwischen digitaler und Papierrechnung?

Inhaltlich nicht. Die Pflichtangaben sind identisch. Eine PDF per E-Mail hat die gleiche Gültigkeit wie ein ausgedrucktes Exemplar. Entscheidend ist der Inhalt, nicht das Format.

Sind Rechnungen per E-Mail rechtlich gültig?

Ja. In der EU sind elektronische Rechnungen vollständig anerkannt, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Viele Länder schreiben E-Rechnungen inzwischen sogar vor. Billstride erstellt konforme E-Rechnungen mit eingebettetem XML automatisch.

Wie hilft Billstride bei den Pflichtangaben?

Billstride enthält alle Pflichtfelder direkt im Rechnungsformular. Steuerregeln für 25+ Länder sind eingebaut, und E-Rechnungsformate wie ZUGFeRD und XRechnung werden automatisch erzeugt. Du kümmerst dich um die Arbeit, die Compliance läuft im Hintergrund.

Ein Preis. Keine Überraschungen.

Zahle, was du nutzt

€0.30

pro Rechnung

  • Erste Rechnung kostenlos
  • Alle Funktionen inklusive
  • Kein Abo
  • E-Rechnung inklusive
  • 150+ Währungen
  • KI-PDF-Import
Loslegen

Kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.