Länderguide

Rechnung schreiben in Spanien

Spanien verbindet strenge Rechnungsvorschriften mit dem Echtzeit-Steuermeldungssystem SII. Dazu kommen regionale Besonderheiten wie TicketBAI im Baskenland. Ein System, das Sorgfalt belohnt.

Warum spanische Rechnungsregeln wichtig sind

Die spanische Agencia Tributaria setzt detaillierte Rechnungsanforderungen durch das Reglamento de facturación (Königliches Dekret 1619/2012) durch. Größere Unternehmen müssen Rechnungen nahezu in Echtzeit über das SII-System (Suministro Inmediato de Información) melden. Das Baskenland und Navarra haben eigene Steuerregime mit Zusatzanforderungen wie TicketBAI. Spanien rollt außerdem die verpflichtende B2B-E-Rechnung unter dem Gesetz Ley Crea y Crece aus, beginnend mit großen Unternehmen. Egal ob du als Freiberufler (autónomo) oder als Unternehmen arbeitest: diese Regeln zu kennen stellt sicher, dass deine Rechnungen gültig sind und deine Steuererklärungen sauber bleiben.

Wichtige Steuer- und Rechnungsfakten

IVA-Sätze
Der Regelsatz beträgt 21%. Der 10%-Satz gilt für Lebensmittel, Personenbeförderung, Gastronomie und Wohnungsrenovierung. Der stark ermäßigte 4%-Satz deckt Brot, Milch, Obst, Gemüse, Bücher, Arzneimittel und Sozialwohnungen ab. Auf den Kanarischen Inseln gilt IGIC (allgemeiner Satz 7%) statt IVA.
Steuerliche Identifikation
Spanische Unternehmen nutzen eine NIF (Número de Identificación Fiscal). Bei Privatpersonen entspricht sie der DNI-Nummer. Unternehmen erhalten eine NIF mit Buchstabenpräfix (früher CIF genannt). Für EU-Geschäfte wird das ES-Präfix als NIF-IVA hinzugefügt. Die NIF ist auf allen Rechnungen Pflicht.
SII-Echtzeitmeldung
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 6 Mio. EUR, große Konzerne und Teilnehmer am monatlichen Erstattungsregister müssen Rechnungen innerhalb von 4 Tagen über SII an die Agencia Tributaria melden. Das System schafft Echtzeit-Transparenz bei Umsatzsteuertransaktionen und reduziert den Bedarf an jährlichen Zusammenfassungen.
TicketBAI (Baskenland)
Die baskischen Provinzen (Álava, Bizkaia, Gipuzkoa) verlangen TicketBAI, ein System, das Rechnungen kryptographisch verkettet, um Betrug zu verhindern. Jede Rechnung enthält einen QR-Code und eine digitale Signatur, die mit der Vorgängerrechnung verknüpft ist. TicketBAI ist seit 2024 in allen drei Provinzen voll einsatzfähig.
Gängige Zahlungsmethoden
Banküberweisung (transferencia bancaria) ist Standard im B2B-Bereich. Domiciliación bancaria (SEPA-Lastschrift) wird häufig für wiederkehrende Zahlungen genutzt. Bizum gewinnt bei kleineren B2B- und B2C-Transaktionen an Bedeutung. Kreditkarten kommen vor allem im Endkundenbereich zum Einsatz.
IRPF-Einbehalt
Freiberufler (autónomos) und bestimmte Berufsgruppen müssen auf ihren Rechnungen an spanische Unternehmen IRPF (Einkommensteuer) ausweisen. Der Regelsatz beträgt 15%, in den ersten drei Tätigkeitsjahren 7%. Der Kunde behält den Betrag ein und führt ihn an die Agencia Tributaria ab.

Pflichtangaben auf einer spanischen Rechnung

  • Vollständiger Name/Firmenname und Anschrift des Lieferanten
  • Vollständiger Name/Firmenname und Anschrift des Kunden
  • NIF (Número de Identificación Fiscal) des Lieferanten oder NIF-IVA für EU-Geschäfte
  • NIF oder NIF-IVA des Kunden (bei B2B und innergemeinschaftlichen Geschäften)
  • Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer innerhalb der Serie
  • Rechnungsdatum
  • Liefer- oder Leistungsdatum (falls abweichend vom Rechnungsdatum)
  • Beschreibung der gelieferten Waren oder Dienstleistungen
  • Menge und Einzelpreis (netto) pro Position
  • Anzuwendender IVA-Satz pro Position (21%, 10% oder 4%)
  • Nettobetrag (base imponible), IVA-Betrag und Bruttobetrag
  • Gleichwertigkeitszuschlag (recargo de equivalencia), falls zutreffend
  • IRPF-Einbehalt (Prozentsatz und Betrag) bei bestimmten freiberuflichen Rechnungen
  • Hinweis auf IVA-Befreiung, falls zutreffend (Artikel 20 oder 25 Ley IVA)
  • Zahlungsbedingungen und Bankverbindung (IBAN)

Noch Fragen?

Muss ich mich in Spanien zur IVA anmelden?

Wenn du in Spanien steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten ausübst, musst du dich bei der Agencia Tributaria für die IVA registrieren. Es gibt keine Kleinunternehmerbefreiung auf dem spanischen Festland. Alle Autónomos und Unternehmen müssen ab dem ersten Tag IVA erheben. Auf den Kanarischen Inseln gilt statt IVA die IGIC, in Ceuta und Melilla die IPSI.

Was ist das Facturae-Format?

Facturae ist Spaniens strukturiertes E-Rechnungsformat, ein XML-Standard, der für Rechnungen an öffentliche Verwaltungen über das FACe-Portal vorgeschrieben ist. Die aktuelle Version ist Facturae 3.2.2. Für die B2B-E-Rechnung unter der Ley Crea y Crece wird Spanien sowohl Facturae als auch das europäische Format (EN 16931) akzeptieren.

Wann kommt die verpflichtende B2B-E-Rechnung in Spanien?

Unter der Ley Crea y Crece (Gesetz 18/2022) wird die verpflichtende B2B-E-Rechnung schrittweise eingeführt, sobald die Durchführungsverordnung finalisiert ist. Unternehmen mit einem Umsatz über 8 Mio. EUR sollen als Erste verpflichtet werden, die übrigen folgen ein bis zwei Jahre später. Der genaue Zeitplan hängt von der Sekundärgesetzgebung ab, die 2026 erwartet wird.

Was ist der Recargo de Equivalencia?

Der Recargo de Equivalencia ist ein spezieller Zuschlag für Einzelhandelsunternehmen, die als Einzelunternehmer (nicht als Gesellschaft) geführt werden. Die Sätze betragen 5,2% auf die 21%-IVA-Bemessungsgrundlage, 1,4% auf die 10%-Basis und 0,5% auf die 4%-Basis. Lieferanten müssen diesen Zuschlag auf Rechnungen addieren, wenn der Käufer diesem Regime unterliegt. Im Gegenzug muss der Einzelhändler keine IVA-Erklärungen abgeben.

Wie lange muss ich Rechnungen in Spanien aufbewahren?

6 Jahre nach Handelsrecht (Código de Comercio, Artikel 30). Steuerlich müssen Rechnungen bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist aufbewahrt werden, die in der Regel 4 Jahre nach Abgabefrist beträgt. In der Praxis deckt eine Aufbewahrung von mindestens 6 Jahren beide Anforderungen ab. Digitale Aufbewahrung ist zulässig, wenn Authentizität und Integrität gewährleistet sind.

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