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Mehrwertsteuersätze in Luxemburg (2026)

Aktuelle Mehrwertsteuersätze, Registrierungsschwellen und E-Invoicing-Anforderungen für Luxemburg.

Regelsatz

17%

Ermäßigte Sätze

14%8%

Stark ermäßigter Satz

3%

Registrierungsschwelle

35.000 €

E-Invoicing

FreiwilligNoch keine gesetzliche Pflicht

Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026

Mehrwertsteuersätze in Nachbarländern

RegelsatzErmäßigte SätzeE-Invoicing
Belgien21%12%, 6%Geplant
Deutschland19%7%Pflicht
Frankreich20%10%, 5.5%Geplant

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in Luxemburg

Wann wurde der Mehrwertsteuersatz in Luxemburg zuletzt geändert?

Die Mehrwertsteuersätze in Luxemburg werden regelmäßig von der Regierung überprüft. Der aktuelle Regelsatz von 17 % gilt seit der letzten offiziellen Änderung. Die historischen Satzänderungen findest du in der MwSt-Datenbank der Europäischen Kommission.

Muss ich mich in Luxemburg zur Mehrwertsteuer anmelden?

Wenn du die Registrierungsschwelle in Luxemburg überschreitest, musst du dich zur Mehrwertsteuer anmelden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen kann eine Registrierung je nach Art der Lieferung und Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens erforderlich sein.

Was ist mit dem Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Verkäufen nach Luxemburg?

Wenn du Dienstleistungen an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in Luxemburg verkaufst, wendest du in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren an. Der Käufer führt die Mehrwertsteuer ab, nicht du. Das gilt für die meisten B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU.

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