Transaktion prüfen
Dieses Tool bietet eine allgemeine Orientierung auf Basis der EU-Umsatzsteuerregeln. Es stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Konsultiere einen Steuerberater für deine spezifische Situation.
So funktioniert es
Details eingeben
Wähle Verkäufer- und Käuferland, ob der Kunde ein Unternehmen oder Verbraucher ist, und die Transaktionsart.
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Das Tool prüft die EU-Umsatzsteuerregeln und bestimmt, ob Reverse Charge auf deine Transaktion anwendbar ist.
Rechnungshinweis übernehmen
Wenn Reverse Charge greift, kannst du den gesetzlich vorgeschriebenen Rechnungshinweis direkt kopieren.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Reverse-Charge-Verfahren?
Beim Reverse-Charge-Verfahren wird die Umsatzsteuerschuld vom Verkäufer auf den Käufer verlagert. Statt dass der Verkäufer USt. in Rechnung stellt, führt der Käufer die USt. in seiner eigenen Steuererklärung ab. Es gilt vor allem bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU.
Brauche ich die USt-IdNr. des Käufers für Reverse Charge?
Ja, bei EU-grenzüberschreitenden B2B-Transaktionen (sowohl Dienstleistungen als auch Waren) muss der Käufer eine gültige USt-IdNr. haben. Ohne diese kannst du kein Reverse Charge anwenden und musst USt. zum Inlandssatz berechnen.
Was ist der Unterschied zwischen Reverse Charge und innergemeinschaftlicher Lieferung?
Reverse Charge gilt für grenzüberschreitende B2B-Dienstleistungen. Die innergemeinschaftliche Lieferung gilt für grenzüberschreitende B2B-Warenlieferungen. Beides führt zu 0 % USt. auf der Rechnung, aber Rechtsgrundlage und Meldepflichten unterscheiden sich.
Gilt Reverse Charge bei B2C-Transaktionen?
Nein. Reverse Charge gilt nur bei B2B-Transaktionen. Bei B2C-Verkäufen in andere EU-Länder berechnet der Verkäufer grundsätzlich USt. zum Satz des Bestimmungslandes, oft über das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS).
Was passiert, wenn ich Reverse Charge falsch anwende?
Wenn du USt. nicht berechnest, obwohl du es müsstest, haftest du für den USt.-Betrag zuzüglich Strafen. Wenn du USt. berechnest, obwohl Reverse Charge gilt, kann der Käufer diese nicht über den normalen Mechanismus zurückfordern. Prüfe immer die USt-IdNr. des Käufers, bevor du Reverse Charge anwendest.
Reverse-Charge-Rechnungen automatisch erstellen
Billstride wendet die korrekten Steuerregeln basierend auf dem Land und der USt-IdNr. deines Kunden automatisch an. Kein manuelles Recherchieren nötig.
- Automatische Reverse-Charge-Erkennung
- Rechnungshinweise werden automatisch ergänzt
- USt-IdNr.-Prüfung integriert
- ZUGFeRD- und XRechnung-konform