Mehrwertsteuersätze in Ungarn (2026)
Aktuelle Mehrwertsteuersätze, Registrierungsschwellen und E-Invoicing-Anforderungen für Ungarn.
Regelsatz
27%
Ermäßigte Sätze
Registrierungsschwelle
Keine Schwelle — Registrierung ab dem ersten steuerpflichtigen Umsatz
E-Invoicing
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026
Mehrwertsteuersätze in Nachbarländern
| Regelsatz | Ermäßigte Sätze | E-Invoicing | |
|---|---|---|---|
| Österreich | 20% | 13%, 10% | Freiwillig |
| Slowakei | 23% | 19%, 5% | Freiwillig |
| Rumänien | 19% | 9%, 5% | Pflicht |
| Kroatien | 25% | 13%, 5% | Freiwillig |
| Slowenien | 22% | 9.5%, 5% | Geplant |
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in Ungarn
Wann wurde der Mehrwertsteuersatz in Ungarn zuletzt geändert?
Die Mehrwertsteuersätze in Ungarn werden regelmäßig von der Regierung überprüft. Der aktuelle Regelsatz von 27 % gilt seit der letzten offiziellen Änderung. Die historischen Satzänderungen findest du in der MwSt-Datenbank der Europäischen Kommission.
Muss ich mich in Ungarn zur Mehrwertsteuer anmelden?
Wenn du die Registrierungsschwelle in Ungarn überschreitest, musst du dich zur Mehrwertsteuer anmelden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen kann eine Registrierung je nach Art der Lieferung und Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens erforderlich sein.
Was ist mit dem Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Verkäufen nach Ungarn?
Wenn du Dienstleistungen an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in Ungarn verkaufst, wendest du in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren an. Der Käufer führt die Mehrwertsteuer ab, nicht du. Das gilt für die meisten B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU.
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