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Mehrwertsteuersätze in Finnland (2026)

Aktuelle Mehrwertsteuersätze, Registrierungsschwellen und E-Invoicing-Anforderungen für Finnland.

Regelsatz

25.5%

Ermäßigte Sätze

14%10%

Registrierungsschwelle

15.000 €

E-Invoicing

FreiwilligNoch keine gesetzliche Pflicht

Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026

Mehrwertsteuersätze in Nachbarländern

RegelsatzErmäßigte SätzeE-Invoicing
Schweden25%12%, 6%Pflicht
Estland22%13%, 9%Freiwillig

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in Finnland

Wann wurde der Mehrwertsteuersatz in Finnland zuletzt geändert?

Die Mehrwertsteuersätze in Finnland werden regelmäßig von der Regierung überprüft. Der aktuelle Regelsatz von 25.5 % gilt seit der letzten offiziellen Änderung. Die historischen Satzänderungen findest du in der MwSt-Datenbank der Europäischen Kommission.

Muss ich mich in Finnland zur Mehrwertsteuer anmelden?

Wenn du die Registrierungsschwelle in Finnland überschreitest, musst du dich zur Mehrwertsteuer anmelden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen kann eine Registrierung je nach Art der Lieferung und Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens erforderlich sein.

Was ist mit dem Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Verkäufen nach Finnland?

Wenn du Dienstleistungen an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in Finnland verkaufst, wendest du in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren an. Der Käufer führt die Mehrwertsteuer ab, nicht du. Das gilt für die meisten B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU.

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