Mehrwertsteuersätze in Finnland (2026)
Aktuelle Mehrwertsteuersätze, Registrierungsschwellen und E-Invoicing-Anforderungen für Finnland.
Regelsatz
25.5%
Ermäßigte Sätze
Registrierungsschwelle
15.000 €
E-Invoicing
Zuletzt aktualisiert: 1. Januar 2026
Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer in Finnland
Wann wurde der Mehrwertsteuersatz in Finnland zuletzt geändert?
Die Mehrwertsteuersätze in Finnland werden regelmäßig von der Regierung überprüft. Der aktuelle Regelsatz von 25.5 % gilt seit der letzten offiziellen Änderung. Die historischen Satzänderungen findest du in der MwSt-Datenbank der Europäischen Kommission.
Muss ich mich in Finnland zur Mehrwertsteuer anmelden?
Wenn du die Registrierungsschwelle in Finnland überschreitest, musst du dich zur Mehrwertsteuer anmelden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen kann eine Registrierung je nach Art der Lieferung und Anwendbarkeit des Reverse-Charge-Verfahrens erforderlich sein.
Was ist mit dem Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden Verkäufen nach Finnland?
Wenn du Dienstleistungen an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in Finnland verkaufst, wendest du in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren an. Der Käufer führt die Mehrwertsteuer ab, nicht du. Das gilt für die meisten B2B-Dienstleistungen innerhalb der EU.
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