Compliance

Umsatzsteuer im EU-Ausland. Die Regeln, die wirklich zählen.

Wer über EU-Grenzen hinweg verkauft, muss unterschiedliche USt-Regeln für B2B-Dienstleistungen, B2C-Verkäufe und Waren beachten. Hier erfährst du, worauf es bei der Rechnungsstellung ankommt.

Wie die Umsatzsteuer im EU-Ausland funktioniert

Die Umsatzsteuer in der EU ist nicht einheitlich. Die Regeln hängen davon ab, ob du Dienstleistungen oder Waren verkaufst und ob dein Kunde ein Unternehmen oder eine Privatperson ist. Bei B2B-Dienstleistungen greift das Reverse-Charge-Verfahren, bei dem die Steuerschuld auf den Käufer übergeht. Bei B2C-Dienstleistungen berechnest du in der Regel die USt deines eigenen Landes, mit Ausnahmen für digitale Leistungen. Waren folgen eigenen Regeln mit innergemeinschaftlicher Lieferung und Lieferschwellen. Das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) vereinfacht die Abwicklung für B2C-Verkäufer, die diese Schwellen überschreiten. Wer die Regeln kennt, spart sich Korrekturen und unangenehme Post vom Finanzamt.

Wichtige Regeln für grenzüberschreitende EU-Rechnungen

  • USt-IdNr. deines Kunden über die VIES-Datenbank prüfen, bevor du die Rechnung erstellst
  • Bei B2B-Dienstleistungen über EU-Grenzen das Reverse-Charge-Verfahren anwenden
  • Deine USt-IdNr. und die deines Kunden auf jeder grenzüberschreitenden Rechnung angeben
  • Den korrekten Steuersatz je nach Transaktionsart, Zielland und Kundenstatus verwenden
  • Alle grenzüberschreitenden Transaktionen in der USt-Voranmeldung und Zusammenfassenden Meldung angeben

Noch Fragen?

Was ist das Reverse-Charge-Verfahren bei B2B-Dienstleistungen?

Wenn du Dienstleistungen an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Land verkaufst, weist du keine Umsatzsteuer aus. Stattdessen versteuert dein Kunde den Umsatz selbst in seinem Land. Du stellst die Rechnung ohne USt aus und fügst einen Reverse-Charge-Hinweis hinzu. So musst du dich nicht in jedem EU-Land registrieren, in das du verkaufst.

Wie funktioniert die USt bei B2C-Dienstleistungen über EU-Grenzen?

Bei den meisten B2C-Dienstleistungen berechnest du die USt deines eigenen Landes. Digitale Dienstleistungen sind die Ausnahme. Seit 2015 werden digitale Leistungen an Endverbraucher im Land des Käufers besteuert. Das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ermöglicht es dir, diese USt über eine einzige Registrierung in deinem Heimatland zu melden und abzuführen.

Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Wenn du Waren an ein umsatzsteuerlich registriertes Unternehmen in einem anderen EU-Land verkaufst, ist der Verkauf als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei (0 % USt). Dein Kunde braucht eine gültige USt-IdNr. und die Waren müssen dein Land physisch verlassen. Du meldest den Verkauf in der Zusammenfassenden Meldung, und dein Kunde versteuert in seinem Land.

Was sind die Lieferschwellen für Warenverkäufe an Endverbraucher?

Wenn du Waren an Verbraucher in anderen EU-Ländern verkaufst, berechnest du zunächst deine lokale USt. Sobald du die EU-weite Schwelle von 10.000 EUR an grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen überschreitest, musst du die USt des Käuferlandes berechnen. Das OSS-Verfahren übernimmt die Meldung, damit du dich nicht in jedem Land einzeln registrieren musst.

Unterstützt Billstride die EU-Umsatzsteuerregeln für grenzüberschreitende Rechnungen?

Ja. Billstride erkennt die Transaktionsart anhand deines Standorts und der Daten deines Kunden. Die richtige USt-Behandlung wird automatisch angewendet, ob Reverse Charge bei B2B, normale USt bei Inlandsverkäufen oder steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. USt-IdNr. und Pflichthinweise werden automatisch auf der Rechnung ergänzt.

Ein Preis. Keine Überraschungen.

Zahle, was du nutzt

€0.30

pro Rechnung

  • Erste Rechnung kostenlos
  • Alle Funktionen inklusive
  • Kein Abo
  • E-Rechnung inklusive
  • 150+ Währungen
  • KI-PDF-Import
Loslegen

Kostenlos. Keine Kreditkarte nötig.